Golfbetrieb ab dem 22.02.2021 wieder zulässig

Der heutigen Pressemeldung des Landes NRW ist zu entnehmen, dass ab dem 22.02.2021 der Freizeitsport im Freien, allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Haustands wieder zulässig ist. Ebenfalls ist Einzelunterricht wieder erlaubt. Ein Mindestabstand von 5 Metern ist zwischen den Personen oder Personengruppen einzuhalten.

Die pflegerischen und verwaltungstechnischen Vorbereitungen wurden soeben abgestimmt:

Die Übungsanlagen sind ab Montag, den 22.02.2021 ab 12.30 Uhr geöffnet

Der Nordplatz wird am Dienstag, den 23.02.2021 ab 10.00 Uhr geöffnet. Am Dienstag ist ausschließlich ein Start von Tee 1 möglich. Ab Mittwoch kann die erste Startzeit ab 8.30 Uhr gebucht werden.

Der Südplatz ist ab Mittwoch, den 24.02.2021 ab 10.00 Uhr geöffnet. Ab Donnerstag ist die erste Startzeit um 8.30 Uhr möglich.

Wie bisher ist die Vorabbuchung einer Startzeit über die Albatros Webservices (AWS) bzw. die Albatros App Voraussetzung für ein Spielrecht des Nord- bzw. Südplatzes.

Im Laufe des Wochenendes werden wir mit Unterstützung unseres IT-Dienstleisters das Startzeitensystem für die Buchungen freischalten. 

Wir wünschen schon jetzt einen guten Einstieg in die Golfsaison 2021.

Golfclub Hösel e.V.

Höseler Straße 147 • 42579 Heiligenhaus

Tel. 02056 93 37-0 • Fax 02056 93 37-33
info (at) golfclubhoesel.de
www.golfclubhoesel.de 

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