Golfplätze in NRW geschlossen ab 16.12.2020

Der Lockdown, den die Bundesregierung und die Länder ab dem 16.12.2020 beschlossen haben, betrifft nun leider auch die Individualsportarten wie Golf und Tennis.

Somit ist der Freizeit- und Amateusportbetrieb wie im Frühjahr auf allen öffentlichen und privaten Golfanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichrichtungen unzulässig.

Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der freien Natur.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 10.01.2021.

Golfclub Hösel e.V.

Höseler Straße 147 • 42579 Heiligenhaus

Tel. 02056 93 37-0 • Fax 02056 93 37-33
info (at) golfclubhoesel.de
www.golfclubhoesel.de 

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