Jahresbeiträge ab dem 01.01.2024

beschlossen in der o. Mitgliederversammlung vom 25.04.2024

A. Ordentliche Mitglieder Preis
1. Einzelmitglied, unbefristet/befristet 2.250,00 €
2. Ehepaarmitglied, unbefristet/befristet 2.150,00 €
3. Einzelmitglied, passiv 540,00 €
4. Ehepaarmitglieder, passiv pro Person 480,00 €
B Außerordentliche Mitglieder Preis
1. Jugendliches Mitglied, ab vollendetem 18. Lj. bis Abschluss der Ausbildung; max. bis Vollendung des 27. Lj. 575,00 €
2. Jugendliches Mitglied, ab vollendetem 18. Lj. bis Abschluss der Ausbildung; max. bis Vollendung des 27. Lj. - passiv 250,00 €
3. Jugendliches Mitglied intern / extern, bis Vollendung des 12. Lj. 175,00 / 400,00 €
4. Jugendliches Mitglied intern / extern, bis Vollendung des 18. Lj. 315,00 / 600,00 €
5. Zeitweiliges Mitglied - Schnupperjahr
befristet, 12 Monate (einmalig)
2.250,00 €
6. Zeitweiliges Mitglied - Jahresmitgliedschaft
befristet, 12 Monate (beliebig verlängerbar)
2.900,00 €
7. Zeitweiliges Mitglied - befristet 48 Monate (auslaufend, wird ab dem 01.07.2021 nicht mehr angeboten) 2.250,00 €
8. Zeitweiliges Mitglied - Einstiegsmitgliedschaft, befristet 12 Monate, Spielrecht über 24x9 Loch** 1.000,00 €
9. Zeitweiliges Mitglied - Einstiegsmitgliedschaft, befristet 12 Monate, Spielrecht über 24x9 Loch (im 2. Jahr)** 1.400,00 €
10. Karrieremitglied, bis Vollendung des 28. Lebensjahrs* 1.150,00 €
11. Karrieremitglied, 29. bis Vollendung des 33. Lebensjahrs* 1.350,00 €
12. Ruhendes Mitglied, gem. Bedingung der Satzung 0,00 €
C.   Preis
1. Ordentliche und außerordentliche Mitglieder ab dem vollendeten 80. Lebensjahr*** 1.675,00 €


* Spielrecht B9, B10, B11:  wochentags ab 16.00 Uhr
Wochenende und Feiertag ab 12.00 Uhr
** Spielrecht B8: wochentags ganztägig
Wochenende und Feiertag ab 15.00 Uhr
*** Außerordentliche Mitglieder zahlen bei
Vertragsverlängerung einen zusätzlichen
Aufpreis von 600,- €.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BEITRAGSORDNUNG

  1. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Satzung und der Vereinsgeschäftsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Als Ehepaarmitglied gelten auch Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
  3. Neben den o.g. Beträgen hat jedes Mitglied die DGV-Umlage und die sonstigen jährlich wiederkehrenden Zahlungen in der jeweils gültigen Höhe zu leisten. Diese sind per Lastschrift bzw. per Überweisung zu entrichten.
  4. Mit jeder Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,- in Rechnung gestellt.
  5. Der Jahresbeitrag für ein jugendliches Mitglied und ein Karrieremitglied richtet sich nach der Beitragsstufe für das Jahr, in dem das Mitglied die neue Altersklasse erreicht.
  6. Eine Spielberechtigung auf den Übungsanlagen und den beiden Golfplätzen besteht nur bei fristgemäßem Eingang aller fälligen Zahlungen.
  7. Die Spielberechtigung ist durch Aufkleben der Jahresmarke auf dem Clubanhänger zu dokumentieren.
  8. Passive Mitglieder sind berechtigt, pro Jahr bis zu fünfmal 18 Löcher  bzw. zehnmal 9 Löcher zu spielen. Die Übungsanlagen können ohne Beschränkung in Anspruch genommen werden.
  9. Der Beitrag für passive Mitglieder gilt nur, wenn die passive Mitgliedschaft mindestens 12 Monate besteht.
  10. Passive Mitglieder sind berechtigt, an Wettspielen im GCH teilzunehmen, und zwar im Rahmen von Ziffer 8.
  11. Mitgliedschaften beginnen jeweils zum 1. des Monats.
  12. Der Jahresbeitrag für eine zeitweilige Mitgliedschaft mit einer Befristung von 12 Monaten wird in voller Höhe sofort fällig.
  13. Der 1. Jahresbeitrag für alle weiteren Mitgliedschaften wird sofort fällig und zwar für die Zeitdauer bis zum Jahresende.
  14. Der Vorstand wird ermächtigt, den Mitgliedern der 1. Herrenmannschaft und der 1. Damenmannschaft einen Sonderstatus zu erteilen.
  15. Wird ein jugendliches Mitglied, welches mindestens fünf Jahre in Folge jugendliches Mitglied war, ordentliches Mitglied, so wird ihm bis zur Vollendung des 33. Lebensjahrs, der für seine Altersgruppe entsprechende Karrierebeitrag gewährt.
  16. Die Jahresmitgliedschaft B6 ist beliebig verlängerbar und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn keine Kündigung gem. §8 Abs. 2 der Satzung erfolgt. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
  17. Die Einstiegsmitgliedschaft B8 gilt für maximal 24 Monate und verlängert sich automatisch für das zweite Jahr, wenn sie nicht vor dem 30. September des ersten Jahres schriftlich gekündigt wird. Unabhängig vom Eintrittsdatum endet die Einstiegsmitgliedschaft am 31.12. des zweiten Jahres.

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