Aktuelle Coronaschutzverordnung - 2G auf Freizeitanlagen
Wie erfolgt die Anmeldung?
- Das Mitglied meldet sich (einmalig) vor der Runde zu den aktuellen Öffnungszeiten im Service Center an.
Gäste registrieren sich vor der jeweilgen Runde. - Die Mitarbeiter des Clubs überprüfen den Stand des Immunisierungsstatus und benötigen zusätzlich die Vorlage eines Ausweisdokuments, wenn dem Mitarbeiter das Mitglied oder der Gast nicht bekannt ist.
- Da nur eine einmalige Anmeldung notwendig ist, notieren wir Ihre Anmeldung zwecks Nachweis.
Was ist, wenn ein Mitglied oder Gast außerhalb der Öffnungszeiten (derzeit 10.00 – 15.00 Uhr) spielen oder trainieren möchte?
- Das Mitglied übermittelt dem GC Hösel vor seiner Golfrunde den Immunisierungsstatus (Foto des digitalen Zertifikats oder eine Kopie des Impfpasses bzw. des Genesenennachweises) entweder per Mail an service (at) golfclubhoesel.de, per Post oder durch Hinterlegung der Dokumente im Briefkasten des Clubs (an der Stirnseite des ServiceCenters).
Wie überprüft der Golfclub, dass nur Berechtigte mit 2-G Nachweis auf dem Golfplatz spielen bzw. sich auf dem Gelände aufhalten?
Es erfolgen Sichproben im Bereich der Übungsanlagen, des Platzes und im Clubhaus. Bitte führen Sie auch auf Ihrer Runde den Nachweis Ihrer Immunisierung in Verbindung mit einem Ausweisdokument mit.
Wie werden die Trainingsgruppen kontrolliert?
Für den Bereich des Jugend- und Mannschaftstraining erfolgt die Überprüfung durch den jeweiligen Trainer. Gemäß Coronaschutzverordnung gelten Kinder und Jugendliche vor ihrem 18. Geburtstag als immunisiert.
Was passiert, wenn Nichtimmunisierte die Golfanlage ohne Berechtigung nutzen?
Hierzu sieht die die Coroanaschutzeroprdnung Bußgelder in nicht unerheblicher Höhe vor. Zusätzlich wird der Club im Rahmen seiner satzungsgemäßen Möglichkeiten disziplinarische Maßnahmen ergreifen.
Bitte seien Sie nicht ungehalten, wenn Sie mehrfach von unseren Mitarbeitern kontrolliert werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.