Ausweitung von 2 G+ auf die Gastronomie
In der neuen Coronaschutzverordnung, die ab dem 13.01.2022 gültig ist, wurde die Ausweitung der 2G+ Regelung (Immunisierte benötigen einen aktuellen negativen Testnachweis) festgeschrieben.
Diese zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Unser Clubrestaurant steht Ihnen wieder nach dem Ende der Betriebsferien ab dem 25.01.2022 zur Verfügung.