Golfplätze in NRW geschlossen ab 16.12.2020
Der Lockdown, den die Bundesregierung und die Länder ab dem 16.12.2020 beschlossen haben, betrifft nun leider auch die Individualsportarten wie Golf und Tennis.
Somit ist der Freizeit- und Amateusportbetrieb wie im Frühjahr auf allen öffentlichen und privaten Golfanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichrichtungen unzulässig.
Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der freien Natur.
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 10.01.2021.