Neue Coronaschutzverordnung ab dem 19. Februar
Neben vollständig immunisierten Personen können auch ungeimpfte Personen unter Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises wieder kontaktfreien (Golf)Sport im Freien ausüben (3G-Regel). Bitte beachten Sie dabei die geltenden Kontaktbeschränkungen für getestete Personen gemäß §6 Satz 1 Nummer 1 - 3 der Coronaschutzverordnung. Demnach wäre z.B. das gleichzeitige Spiel einer ungeimpften, getesteten Person mit drei anderen Personen aus einem anderen Haushalt in einer Spielergruppe nicht erlaubt. Es ist lediglich das Spiel einer ungeimpften und getesteten Person mit zwei weiteren Personen möglich, die aus einem Haushalt kommen.
Es bleibt dabei, dass für Geimpfte und genesene Mitglieder eine einmalige Registrierung im ServiceCenter notwendig ist.