Neue Coronaschutzverordnung gültig ab dem 24.11.2021 - 2 G auf Freizeitanlagen

Neue Coronaschutzverordnung ab dem  24. November 2021

Die Landesregierung hat ab sofort die folgenden Maßnahmen zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen für den Kultur- und Freizeitbereich beschlossen

 

Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich

Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).

Somit gilt die 2G-Regelung für das gesamte Gelände der Golfanlage und auch für alle Innenbereiche des Clubs.

Dies betrifft alle golferischen Aktivitäten; sei es die individuelle Golfrunde und das Üben auf den Übungsanlagen, das Training der Mannschaften, das Einzeltraining bei den Pros, das Fitnesstraining sowie  die Teilnahme an Wettspielen.
 

Regelungen für Kinder- und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen freigestellt.  Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgemommen.

 

Kontrolle und Überprüfung

Dem Golfclub als Betreiber der Golfanlage obliegt die Überprüfung der Impf- und Genesenennachweise. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen. Somit bitten wir Sie, jederzeit beim Besuch der Golfanlage die Nachweise bereitzuhalten.

Die Mitarbeiter des Clubs werden stichprobenweise die Nachweise kontrollieren.Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Golfclub Hösel e.V.

Höseler Straße 147
42579 Heiligenhaus

Tel. 02056 93 37-0
Fax 02056 93 37-33
info (at) golfclubhoesel.de

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