Neue Coronaschutzverordnung seit dem 28.12.2021
Aufgrund der aktuellen Infektionslage gibt es weitere Einschränkungen, die auch den Sport und die Freizeit betreffen.
Beim Sport in Innenräumen müssen Immunisierte nun doch einen negativen Schnelltest mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Dies betrifft die Nutzung des Fitnessraums und das Indoorputting.
Weiterhin gelten für Geimpfte und Genesene von nun an Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte im Innen- und Außenbereich sind nur noch mit maxinmal 10 Personen erlaubt. Eine Begrenzung der Anzahl an Hausständen gibt es hier nicht.
Für die Nutzung der Golfanlage und der Übungsanlagen ( Zutritt nur für 2 G) gilt weiterhin, dass ein einmaliger Nachweis der Immunisierung erforderlich ist. Sollten Sie dies bisher noch nicht nachgewiesen haben können Sie für die Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten des Servicecenters und der aktuellen Betriebsferien ( bis einschließlich 05.01.2022) den Nachweis mit Angabe der letzten Impfung (bzw. der Genesung) entweder vorab per Post , per mail an service@golfclubhoesel.de senden oder in den weißen Briefkasten des GC Hösel eine Kopie einwerfen.
Diese Einschränkungen gelten zunächst bis zum 12.Januar 2022.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.