Spielbetrieb ab 2.11.2020
Liebe Mitglieder,
wie Sie sicher den Medien entnommen haben, wird es ab Montag, den 02.11.2020, weitere drastische Einschränkung zur Eindämmung der Infektionsgefahr in unserem Land geben. Seit heute (30.10.2020) hat auch das Land NRW die Coronaschutzverordnung aktualisiert.
Grundsätzlich ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten. „Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen“, heißt es aber weiter. Genau dieser Passus trifft nach der Auffassung des Deutschen Golf Verbands, des Golfverbands NRW und des Vorstands des GC Hösel auf die Golfplätze zu. Golf gehört nach unserer Auffassung zu den Individualsportarten, somit kann allein, zu zweit oder mit Personen des gleichen Haushalts weiter gegolft werden.
Eine erwünschte Bestätigung dieser Auffassung erfolgte bisher jedoch weder von der Staatskanzlei des Landes NRW noch vom zuständigen Ordnungsamt. Da nur Wettbewerbe in Profiligen und anderen berufsmäßigen Sportausübungen zulässig sind, muss vorerst auf Amateur-Golfturniere im Club verzichtet werden.
Deshalb kann es durchaus sein, dass wir erst Anfang der Woche eine verbindliche Antwort erhalten, ob der freie Spielbetrieb mit den Einschränkungen auf Zweierflights weiter durchgeführt werden kann. Die Gastronomie Gustus muss leider geschlossen werden.
Der GolfShop bleibt weiterhin geöffnet und freut sich auf Ihren Besuch! Ebenfalls ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen durch mehrere Personen gleichzeitig unzulässig. Diese Änderungen gelten ab Montag, den 02.11.2020.
Durch die neue Verordnung müssen wir auch die Buchung über das Startzeitensystem ändern.
Bei notwendigen Änderungen werden wir Sie umgehend informieren.
Bleiben Sie gesund!